12. Juni 2011 | 11:06 | (Kommentare: 0) | E-Government macht Fortschritte

Gleich zwei Neuerungen machen Mittelständlern das Leben leichter: die "Elektronische Schutzrechtsakte" vereinfacht die Anmeldung von Marken und Patente, das Steuervereinfachungsgesetz erleichtert deutlich den Umgang mit elektronischen Rechnungen.

Schnellere Patentanmeldung durch Elektronische Schutzrechtsakte

Das Novum ist hier in erster Linie, dass die Behörden versuchen, Papier aus den Arbeitsabläufen zu verbannen. Wer schon einmal eine Behörde von innen gesehen hat, weiß: Papier zwischen den Stationen eines Prozesses zu befördern, ist die Hauptursache für die mitunter lange Bearbeitungszeit ist. Insbesondere das komplexe Thema der Schutzrechte sollte daher stark von dieser Maßnahme profitieren.

Details: Informationen zur elektronischen Schutzrechtsakte beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Elektronische Rechnungen werden steuerlich anerkannt

Bereits ab dem 1. Juli 2011 sinken die Anforderungen, denen bislang eine elektronische Rechnung unterworfen war - und damit die Aufwände, konforme Rechnungen zu erzeugen, die das Finanzamt auch akzeptiert. Möglich macht dies das Steuervereinfachungsgesetz - das allerdings noch nicht endgültig verabschiedet.

Ein Blick in den Frage-Antwort-Katalog des Finanzministeriums offenbart aber, dass weiterhin der Teufel im Detail steckt: die Formulierung "innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft" wird wohl erst noch durch den einen oder anderen Musterprozess mit pragmatischem Leben erfüllt werden. Aber immerhin: ein Schritt in die richtige Richtung - wenngleich nicht für Anbieter von Signaturlösungen.

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